Bestehende Maskenpflicht im GC Sylt

von GCS | Silke Althoff

Liebe Mitglieder und Gäste,

gemäß Landesverordnung vom 19. März 2022 entfällt die 3G-Regelung für die Nutzung unserer gesamten Golfanlage.
Aufgrund der zurzeit sehr hohen Infektionszahlen ist weiterhin eine MASKENPFLICHT in allen Innenbereichen des Golf Clubs
(Clubräume, Restaurant, Pro Shop, Sekretariatsbereich, Caddyräume und Umkleide-/ Sanitärbereiche) erforderlich.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung der Maskenpflicht.
Weiterhin eine gesunde und erfolgreiche Golfsaison 2022.

Ihr Team vom GC Sylt

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